Die Stiftung Sternentraum wurde gegründet, um dauerhaft und nachhaltig Familien mit lebensverkürzend erkrankten Kindern zu unterstützen. Sie wurde im Dezember 2005 vom Regierungspräsidium Stuttgart anerkannt.
Die Stiftung Sternentraum ist nach §5 Abs.1 Nr.9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach §3 Nr.6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§51ff. AO dient.
Mit der Übernahme der Trägerschaft des häuslichen Kinderhospizdienstes für den Rems-Murr-Kreis wurde der erste Meilenstein gesetzt.
Das Stiftungskapital beträgt 100.000 Euro. Mit weiteren Spenden und insbesonders mit Zustiftungen soll die Arbeit von Sternentraum langfristig gesichert werden.
Merkmale einer Zustiftung:
- das eingebrachte Kapital muss auf Dauer erhalten bleiben
- die Zinseinkünfte werden für den Stiftungszweck verwendet
- zusätzlicher steuerlicher Höchstbetrag
Wenn Sie eine Zustiftung tätigen möchten, wenden Sie sich bitte an den Stiftungsvorstand Jürgen Müller.
Telefon 0 71 91 / 3732432
juergen.mueller ( at ) stiftung-sternentraum.de