Wenn Kinder und Jugendliche von Abschied, Sterben und Tod betroffen sind, benötigen sie und ihre Bezugspersonen nicht selten besondere Aufmerksamkeit und Unterstützung.
Der Kinder- und Jugendhospizdienst Sternentraum begleitet im Rems-Murr-Kreis Familien, in denen lebensverkürzend erkrankte Kinder und Jugendliche leben, ab dem Zeitpunkt der Diagnosestellung bis über das Sterben und den Tod hinaus.
Die Mitarbeiter:innen unterstützen auch Kinder, Jugendliche und deren Angehörige bei einer lebensverkürzenden Erkrankung eines Elternteils.
Als ambulanter Dienst begleiten wir die Familien kostenfrei in ihrem gewohnten Zuhause aber auch während eines Klinikaufenthaltes.
Unsere Angebote
- Wir begleiten und beraten Familien mit lebensverkürzend erkrankten Kindern, Jugendlichen und Eltern ab dem Zeitpunkt der Diagnosestellung.
- Wir begleiten und beraten Familien in der Zeit des Sterbens und Abschiednehmens.
- Wir sind verlässliche Partner:innen über das Sterben und den Tod hinaus.
- Wir begleiten und beraten Kinder und Jugendliche in ihrer Trauer.
- Wir sind Gesprächspartner:innen für alle Familienangehörige und weitere Bezugspersonen.
- Wir vermitteln individuelle Unterstützungs- und Begleitungsangebote.
- Wir unterstützen Familien durch Gruppenangebote.
- Wir bilden Lehrer:innen, Erzieher:innen und Pflegekräfte fort.
- Wir beraten in Kindertageseinrichtungen und Schulen.
- Wir arbeiten mit Schulklassen.
- Wir bieten themenbezogene Schulungseinheiten für Gruppen an.
- Wir bieten Vorträge zu den Themen Abschied, Sterben, Tod und Trauer an.
Wenn ein Kind oder Jugendlicher dem Sterben und dem Tod in seinem eigenen Umfeld begegnet, kann dies zu einer großen Verunsicherung führen.
Erwachsene, die den Tod im nahen Umfeld eines Kindes oder Jugendlichen miterleben, fragen sich, wie sie diese jungen Menschen bestmöglich unterstützen können. Eltern, Verwandte, Nachbar:innen, Erzieher:innen, Lehrer:innen, Seelsorger:innen sind herzlich dazu eingeladen, sich an uns zu wenden. Wir hören ihnen zu, beantworten ihre Fragen, beraten und vermitteln weiterführende Hilfen.
Gerne schulen wir auch Teams im Umgang mit Abschied, Sterben, Tod und Trauer, bevor eine akute Situation eintritt oder gestalten thematische Einheiten und Elternabende in Schulen oder Einrichtungen.

Für Kinder und Jugendliche, ihre Familien und Freunde verändert die Diagnose einer unheilbaren Erkrankung die Lebenssituation von Grund auf. Der Alltag muss neu gestaltet werden. Die begrenzte gemeinsame Zeit ist kostbar aber oft auch belastend für alle.
Unsere qualifizierten ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen stehen Familien in dieser besonderen Situation zur Seite. Unabhängig von Weltanschauung und Nationalität begleiten, entlasten, stärken und unterstützen sie sowohl den erkrankten Menschen als auch dessen Angehörige.
Gemeinsam mit der Familie entwickeln die hauptamtlichen Koordinatorinnen ein Konzept nach den Bedürfnissen und Wünschen aller Familienmitglieder und vermitteln bei Bedarf andere Fachdienste und ergänzende Hilfen.

Jeder Mensch reagiert auf den Tod eines von ihm geliebten Menschen auf seine persönliche Art und Weise, meist trauern Kinder und Jugendliche anders als Erwachsene. Kinder und Jugendliche in ihrer Trauer zu begleiten sowie die Auseinandersetzung mit der eigenen Trauer ist für Angehörige eine besondere Herausforderung, bei der wir gerne unterstützen.
Mit unserer Unterstützung in Einzeltrauerbegleitungen oder Einzeltrauerberatungen können Kinder und Jugendliche ihren eigenen Trauerweg finden, den Verstorbenen einen Platz in ihrem Leben geben und eine Perspektive für ihr weiteres Leben entwickeln.
Die Bezugspersonen der Kinder und Jugendlichen werden auf ihrem eigenen Trauerweg gestärkt und so dazu befähigt, die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen beim Abschiednehmen und in der Trauer gut begleiten zu können.
Wir bieten auch Trauerbegleitung für Eltern und Geschwister von Sternenkindern an.
Trauergruppe für Kinder
Seit 2012 bieten wir trauernden Kindern zwischen sechs und zwölf Jahren in unserer Trauergruppe einen geschützten Rahmen, in dem sie ihre Trauer mit allen Sinnen erfassen und ihre Gefühle zulassen können.
Hier erfahren sie Hilfestellung und Begleitung durch die Gruppenleiter:innen und die anderen Teilnehmer:innen der Gruppe, die Ähnliches erlebt haben.
Trauergruppe für junge Menschen
Im Jahr 2015 haben wir unser Angebot erweitert und bieten nun auch regelmäßig eine Gruppe für trauernde junge Menschen ab 13 Jahren an.
Beide Gruppen werden von qualifizierten und erfahrenen Kinder- und Jugendtrauerbegleiter:innen geleitet.
Trauergruppe für verwitwete Mütter & Väter
Seit 2019 bieten wir außerdem regelmäßig eine Gruppe für verwitwete Mütter & Väter an.
Diese wird von zwei qualifizierten und erfahrenen Trauerbegleiter:innen geleitet.
Trauergruppe für verwaiste Mütter & Väter
Ab März 2026 bieten wir regelmäßig eine Trauergruppe für verwaiste Mütter & Väter an, deren Kinder vor Vollendung des 21. Lebensjahres verstorben sind.
Diese wird von zwei qualifizierten und erfahrenen Trauerbegleiter:innen geleitet.
Flyer zur Trauergruppe für verwitwete Mütter & Väter
Sie haben Interesse oder Bedarf an Trauerbegleitung? Dann wenden Sie sich gerne unter nebenstehenden Kontaktmöglichkeiten an uns.

Satzung der Stiftung Sternentraum |
§ 1 Name, Rechtsform, SitzDie Stiftung führt den Namen Stiftung Sternentraum. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Ihr Sitz ist in 71554 Weissach im Tal, Welzheimer Straße 42. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 2 Stiftungszweck, Gemeinnützigkeit
§ 3 Vermögen, Verwendung der Mittel
§ 4 OrganeOrgane der Stiftung sind
§ 5 Vorstand
§ 6 Vorsitz, Beschlussfassung
§ 7 Aufgaben des Vorstands
§ 8 Stiftungsrat
§ 9 Rechte und Pflichten des Stiftungsrats
§ 10 Beschlüsse des StiftungsratsDer Stiftungsrat ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Sie beschließen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Für die Beschlüsse nach den §§ 12 und 13 sind die dort festgelegten Mehrheiten erforderlich. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Ein abwesendes Mitglied kann sich aufgrund einer schriftlichen Erklärung durch ein anwesendes Mitglied vertreten lassen. Über die Sitzungen sind Niederschriften anzufertigen.
§ 11 GeschäftsführungDie Einnahmen und Ausgaben der Stiftung sind aufzuzeichnen und die dazugehörigen Belege zu sammeln. Zum Ende eines jeden Geschäftsjahres sind Aufstellungen über die Einnahmen und Ausgaben der Stiftung und über ihr Vermögen in Form einer Jahresabrechnung sowie ein Bericht über die Erfüllung des Stiftungszwecks zu fertigen. § 12 Satzungsänderungen, Zweckänderung
§ 13 Auflösung der Stiftung, ZusammenschlussVorstand und Stiftungsrat können gemeinsam mit einer Mehrheit von zwei Dritteln ihrer jeweiligen Mitglieder die Auflösung der Stiftung oder den Zusammenschluss mit einer oder mehreren anderen steuerbegünstigten Stiftungen beschließen, wenn die Umstände es nicht mehr zulassen, den Stiftungszweck dauernd und nachhaltig zu erfüllen und auch die nachhaltige Erfüllung eines nach § 12 Abs. 2 geänderten oder neuen Stiftungszwecks nicht in Betracht kommt. Die durch den Zusammenschluss entstehende neue Stiftung muss ebenfalls steuerbegünstigt sein. Beschlüsse über § 13 bedürfen vor ihrer Genehmigung durch die Stiftungsbehörde der Einwilligung der Finanzverwaltung. § 14 VermögensanfallBei Auflösung der Stiftung fällt das Vermögen an die Kinderkliniken im Rems-Murr-Kreis zur Verbessrung der Behandlungsmethoden von schwer kranken Kindern. § 15 Unterrichtung der StiftungsaufsichtsbehördeDie Stiftungsaufsichtsbehörde ist auf Wunsch jederzeit über alle Angelegenheiten der Stiftung zu unterrichten. Ihr ist innerhalb der gesetzlichen Frist unaufgefordert der Jahresabschluss vorzulegen. § 16 StiftungsbehördeStiftungsbehörde ist das Regierungspräsidium Stuttgart. 71522 Backnang, den 06. September 2023 |











